Das Studentenwerk
Die Studentenschaften waren in den sechziger Jahren bestrebt, im sozialen und wirtschaftlichen Bereich die sie selbst betreffenden Entscheidungen selbst, ohne Bevormundung Dritter, in die Hand zu nehmen. Eigeninitiative war angesagt. „Hilfe zur Selbsthilfe“ war das Motto. Die üblichen Studentenwerke an den deutschen Universitäten standen unter professoralen Einfluss. Damit sich dies nicht in Bochum wiederholte, gründete der Landesverband NRW des Verbandes Deutscher Studentenschaften (VDS) gleich nach dem Gründungsbeschluss der Landesregierung das „Studentenwerk Bochum e.V.“. Damit hatten die Studenten erst mal diesen Namen besetzt. Auf professoraler Seite wurde e. V. „Akademische Förderungswerk“ gegründet, das keine Studenten als Mitglieder aufnahm. Nach langwierigen Diskussionen mit Ministerium und Gründungsausschuss gab es folgende Arbeitsverteilung zwischen beiden Vereinen: das ausschließlich in studentischer Hand liegende Studentenwerk zog die Sozialbeiträge ein, deren Verwendung von der Studentenvertretung festgesetzt wurde. Zu den Aufgaben, die jeweils zusammen mit dem AStA wahrgenommen wurden, gehörten die studentische Kranken- und Unfallversicherung, der Studentenarzt, der Reisedienst, die Fahrschule, der eigene Verlag, die Zimmervermittlung und Kindertagesstätte. Weitere Aufgaben konnte das Studentenparlament festlegen, mussten aber durch die Sozialbeiträge der Studierenden bezahlt werden. Alle vom Staat subventionierten Bereiche – Wohnheime, Mensen – wurden dagegen dem Akademischen Förderungswerk zugeordnet.
Das Funktionieren dieses studentischen Studentenwerkes war von zwei Faktoren abhängig: die Studentenschaft musste die Hoheit über die Sozialbeiträge als „Zwangsbeiträge“ behalten und innerhalb der Studentenschaft selbst musste ein Grundkonsens über die selbst definierten Aufgaben herrschen. Beides wurde in den folgenden Jahren in Frage gestellt. Rektor und Ministerium drohten die Zwangsbeiträge abzuschaffen und innerhalb der Studentenschaft gab es erhebliche Auseinandersetzungen über die Grundausrichtung des Studentenwerkes. Dies bedeutet später das Ende des Studentenwerkes in studentischer Hand.