Der Gründungsausschuss hielt in seinen Empfehlungen an den tradierten Strukturen der Ordinarienuniversität fest. Das galt auch für die Entscheidungsverfahrenn. Die Eröffnungsfeierlichkeiten mit Talar und Amtskette erscheinen wie ein Bild aus dem 19.Jahrhundert. Ein Kontrast und Widerspruch zu der nüchternen funktionalen Architektur aus grauem Beton. Die Studentenschaft des Landes NRW versuchte, bis zur Eröffnung eine autonome Selbstverwaltung der neuen Studentenschaft durchzusetzen. In wesentlichen Bereichen gelang dies, insbesondere mit der Beitragshoheit und einem Studentenwerk, das ausschließlich in studentischer Hand lag. Solches war für die damaligen deutschen Universitäten einmalig.
Eine Teilhabe studentischer Vertreter an inneruniversitären Entscheidungen war jedoch nicht vorgesehen. Hier waren die Studierenden nur Gäste, die im Senat bei der „Beratung studentischer Angelegenheiten gehört werden“. Was studentische Angelegenheiten waren, entschied im Zweifelsfalle der Senat. Dazu kam, dass die Satzungen der Studentenschaft
vom Senat und dem Kultusminister genehmigt werden mussten. Der Schriftverkehr der Studentenschaft mit dem Minister hatte über den Rektor zu gehen.
Mit dieser Situation wollten sich die Studierenden und ihre Vertreter in den Gremien nicht abfinden. So kam es zu heftigen Auseinandersetzungen. Am Ende wurde eine studentische Beteiligung in Prüfungsordnungen, Berufungsverfahren und schließlich der neuen Universitätsverfassung festgeschrieben. Ein deutliches Zeichen der Modernität an der neuen Universität war der Studentenausweis aus Plastik mit Löchern. Wer sich in Bochum einschrieb, konnte sicher sein, eine bis dahin nie dagewesene Dokumentationsform zu besitzen. Dieser Ausweis war zudem praktisch. So half er bei der Rückmeldung und vor allem beim Ausleihen von Büchern in der Uni-Bibliothek.
In den Gründerjahren informierte die Zeitschrift „Der Ruhrstudent“, herausgegeben von der Landesstudentenschaft.
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Der erste Rektor der Ruhr-Universität, Prof. Heinrich Greeven, bei seiner Ansprache auf der Eröffnungsfeierlichkeit am 30 Juni 1965.

Übergabe der Amtskette an Prof. Dr. Heinrich Greeven am 30. Juni 1965.

Am ersten Tag der Einschreibung hatten sich zahlreiche Pressevertreter eingefunden, um den ersten Studenten an der neuen Universität vorzustellen. Ihre Berichterstattung ging weltweit durch die Medien. Der erste Student hieß “Franz-Josef König“. Wir konnten Franz-Josef bis heute leider nicht ausfindig machen.

So wurde Volker von Tiedemann der erste Student, weil er als erster kam. Alsbald wurde er von Herrn Gesthuysen per Handschlag begrüßt. Die formale Einschreibung konnte jedoch nicht stattfinden. Volker hatte nicht die erforderlichen Unterlagen dabei.

Die Satzung

Die Satzungen der Studentenschaft musste vom Senat und dem Kultusminister genehmigt werden. Der Schriftverkehr der Studentenschaft mit dem Minister wurde über den Rektor abgewickelt. .

 

Studierende waren im Senat nicht vertreten. Sie konnten zu „ihren Angelegenheiten“ gehört werden, wenn der Senat dies genehmigte.

Der “neue” Studentenausweis

Dieser  Ausweis erleichterte vieles. So diente er der Rückmeldung und vor allem der Ausleihe von Büchern in der Uni-Bibliothek.