Dieser Bericht aus der BSZ vom 28. November1967 macht die tatsächlichen finanziellen Belastungen der Studierenden deutlich. Den 379 DM an realen Kosten standen 220 DM Förderung nach dem Honnefer Modell gegenüber. Das Studentenwerk half den Studierenden im Alltag und setzte sich für eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation
ein.
Die Aufgaben des Studentenwerks waren hauptsächlich: die Organisation der Studentischen Krankenversicherung (DSKV), der Reisedienst, die Fahrschule, der eigene Verlag, die Zimmervermittlung und die Kindertagesstätte. Weitere Aufgaben konnte das Studentenparlament festlegen. In den ersten beiden Jahren konnte bereits
eine positive Leistungsbilanz gezogen werden.
Sobald die Ruhr-Universität ihren Lehrbetrieb aufgenommen hatte, schrieben sich viele Jugendliche ein, die sonst an keine Uni gegangen wären. Der Anteil der Studierenden aus Arbeiter- und “einfachen” Angestelltenfamilien war weit höher als an anderen Universitäten. Er stieg von etwas über zehn Prozent im ersten Semester auf 15 Prozent im Wintersemester 1969/70. Aber das war immer noch weit weniger als der Anteil der Arbeiter- und “einfachen” Angestelltenfamilien an der Ruhrbevölkerung. Die finanziellen Belastungen eines Studiums waren enorm Damals gab es noch Studiengebühren und zusätzliche Unterrichtsgelder. Alle Gebühren zusammengenommen betrugen je Semester nach heutigem Wert etwa 500 Euro. Auch lagen die Ausgaben für Grundbedürfnisse wie für Lebensmittel über den heutigen Preisen. Der Höchstsatz beim Honnefer Modell lag 1965 bei 220 DM, wurde zunächst auf 290 DM erhöht und stieg in den siebziger Jahren auf 350 DM. Über 50 Prozent der Studierenden erhielten eine Förderung nach dem Honnefer Modell oder einer anderen Stiftung. Oder sie konnten einen Gebührenerlass in Anspruch nehmen.
Das Studentenwerk versuchte die wirtschaftliche Situation zu verbessern. Es zog die Sozialbeiträge ein, deren Verwendung von der Studentenvertretung festgesetzt wurde. Die Gremien des Studentenwerkes wurden von Vertretern aus dem Studentenparlament besetzt und von ihnen kontrolliert. Zu den Aufgaben, die jeweils zusammen mit dem AStA wahrgenommen wurden, gehörten die studentische Krankenversicherung, der Reisedienst, die Fahrschule, der eigene Verlag, die Zimmervermittlung und die Kindertagesstätte.
Weitere Aufgaben konnte das Studentenparlament festlegen. Die Mensa und die staatlichen Wohnheime wurden von dem Akademischen Förderungswerk e.V. verwaltet. In ihm waren keine Studenten vertreten.
